Im Januar 2020 haben wir die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Betreuungs- und Entlastungsangebote) nach §45a Abs. 1 SGB XI erhalten. Wir können jetzt auch mit der Pflegekasse unsere Angebote zur Unterstützung im Alltag abrechnen. Bei Fragen zur Umsetzung hilft unsere Geschäftsführung der Hauswirtschaft Frau Linda Börner gerne weiter.